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 Kundengruppe:Gast
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines:
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1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin/Vermieterin erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Geschäftsbedingungen. Diese sind auch auf alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen anzuwenden, selbst wenn dies nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden sollte. Spätestens mit der Entgegennahme der Kaufgegenstände/ Mietgegenstände oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers/Mieters unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Zur Geltung von Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin/Vermieterin.
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Angebot und Vertragsabschluss
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1. Die Angebote der Verkäuferin/Vermieterin sind freibleibend und unverbindlich, solange Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Käufers/Mieters nicht schriftlich oder fernschriftlich (z. B. Telefax) durch die Verkäuferin/Vermieterin bestätigt wurden. Dies gilt ebenso für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2. Die Angestellten und Arbeiter der Verkäuferin/Vermieterin sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Die in Prospekten oder elektronischen Medien enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem Fortschritt dienen. Produktbeschreibende Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
4. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend.
5. Mietgegenstände werden nur gegen Vorlage eines gültigen BPA herausgegeben.
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Preise:
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1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Es gelten die jeweils gültigen Listenpreise der Verkäuferin/ Vermieterin.
2. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne Verpackungs- und Frachtkosten Lieferkosten ab Lager der Verkäuferin/Vermieterin.
3. Alle Preise sind Stückpreise plus gesetzlicher MwSt. Mietdauer ist grundsätzlich 1 ME (Mieteinheit). Ausnahmen bilden Mietgegenstände, bei denen spezielle Tagespreise angegeben sind.
4. Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit berechnet.
5. Mietpreise und Transportkosten sind bei Übernahme der Mietgegenstände fällig.
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Lieferfrist:
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1. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Kauf-/Mietgegenstand das Lager der Verkäuferin/Vermieterin verlassen hat oder dem Käufer/ Mieter die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verkäuferin die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
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Gefahrenübergang:
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1. Die Gefahr geht auf den Käufer/Mieter über, wenn der Kauf-/Mietgegenstand oderTeile desselben das Lager der Verkäuferin/Vermieterin verlassen hat. Das gilt auch für die durch eigene Fahrzeuge der Verkäuferin/Vermieterin erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen die Montage, die Aufstellung oder sonstige Leistungen von der Verkäuferin/Vermieterin übernommen wurden.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die Verkäuferin/Vermieterin nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer/Mieter über.
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Informationspflicht des Mieters:
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1. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware der Lieferung zu kontrollieren. Sollten sich bei der Lieferung Abweichungen der Liefermenge von der Bestellmenge ergeben, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden bzw. auf dem Lieferschein vermerkt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeglichen Schaden oder Mangel am Mietgegenstand unverzüglich zu melden.
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Eigentumsvorbehalt:
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1. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Verkäuferin ab. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
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Untervermietung:
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Ist generell nicht zulässig!
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Rücktritt des Mieters:
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Stornierungen eines erteilten Auftrages sind nur bis 28 Tage vor Mietbeginn möglich. 27 - 15 Tage vor Mietbeginn ist bei einer Stornierung 1/3 der Mietsumme/Kaufbetrag zu zahlen. Bei Stornierungen 14 - 8 Tage vor Mietbeginn ist die 1/2 der Mietsumme /Kaufbetrag zu zahlen. Bei Stornierungen von weniger als 8 Tagen vor Mietbeginn sind 2/3 des Mietpreises/Kaufbetrag zu entrichten. Ausnahmen sind vom Mieter nicht zu vertretende Unwetter, Katastrophen sowie sonstige Schadensereignisse die zum Ausfall der geplanten Veranstaltung führen. Speisen und Getränke sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Diese Ware muss im vollen Umfang bezahlt werden. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter eine Kaution zu hinterlegen.
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Betrieb von Hüpfburgen, Spülmobil :
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1. Nutzung und Betrieb 1.1 Die zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbarten Nutzungszeiten sind pünktlich einzuhalten ansonsten muss ein weiterer Tag Nutzungsentgelt gezahlt werden. 1.2 Der Mieter verpflichtet sich das Spülmobil in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück zu geben. Ansonsten wird ein Reinigungsentgelt erhoben 1.3 Für Spülmaschinen dürfen nur die mitgelieferten Spülmittel verwendet werden. 1.4 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Abwasser der Kanalisation zugeführt wird. 1.5 Die Betriebsanleitung für die Spülmaschine ist unbedingt zu beachten. Die Verwendung von Stromaggregaten ist wegen auftretender Stromschwankungen unzulässig. 1.6 Eine Einweisung in die Handhabung des Spülmobils erfolgt bei der Übergabe durch den Vermieter. 1.7 Veränderungen des Spülmobils gleich welcher Art, sind nicht zulässig. 1.8 Bei Frost sind die besonderen Anweisungen des Vermieters zu beachten, da andernfalls alle entstanden Frostschäden zu Lasten des Mieters gehen. Verkehrsunfällen mit einem Spülmobil ist in jedem Fall ein Unfallmeldebogen der Polizei unverzüglich vorzulegen. 2. Betrieb von Hüpfburgen 2.1 Bei Abholung der Geräte ist der Mieter ausweispflichtig. 2.2 Bei verspäteter Rückgabe erhöht sich der Mietpreis. 2.3 Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte nur unter Aufsicht zu betreiben und sie entsprechend den Wetter und Bodenverhältnissen zu sichern. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verlust der Geräte. Falls ein Defekt an den Geräten auftritt, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Eigenmächtige Reparaturen sind verboten. Für verschmutzt zurück gebrachte Geräte werden Reinigungskosten berechnet. 2.4Bei Annullierung ist zahlbar: bis 2 Wochen 50% bis 1 Woche 80, kurzfristig 100 des Mietpreises.
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Reparaturen:
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Reparaturen am Mietgegenstand dürfen vom Mieter oder Dritten nicht ausgeführt werden.
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Rückgabe der Mietsache:
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1. Mietgegenstände sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück zu bringen, d. h. in dem Zustand, in dem sie der Mieter erhalten hat. Es ist nicht gestattet
Reißbrettstifte, Tackernägel oder ähnliches am Mobiliar anzubringen. Klebebänder u. ä. sind vor der Rückgabe durch den Mieter zu entfernen. Sollte dies nicht eingehalten werden, wird ihm der Reinigungsaufwand pro Stunde berechnet.
2. Der Mieter trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruchmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Eine Nachberechnung für extrem verschmutzte Mietgegenstände behalten wir uns vor.
3. Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis berechnet. Eine Ersatzpreisliste können Sie auf Wunsch anfordern. Bruch, Fehlmengen und Beschädigungen an Mietgegenständen und damit zusammenhängenden Utensilien sind vom Mieter zu ersetzen. Dies trifft auch dann zu, wenn der Mieter, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage ist, dem Vermieter den Mietgegenstand zurück zu bringen.
4. Die Reinigung von verschmutzt zurückgegebenen Geschirrteilen (Porzellan, Besteck, Glas o.ä.) berechnen wir mit 50% des Mietpreises einer Mieteinheit. Im Mietpreis der Tischwäsche ist die Reinigung bereits enthalten.
5. Mietgegenstände, die in Transportkisten vermietet werden, bitten wir nach Gebrauch wieder in korrekter Stückzahl in die dafür vorgesehenen Kisten einzulagern.
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Transport der Mietsache:
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1. Alle Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht zu.
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Zahlungsbedingungen:
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1. Beträge bis 100,- EUR sind bei Abholung sofort bar zu bezahlen.
2. Die Rechnung bei allen Geschäften wird nach Ausführung des Auftrages erstellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. gesetzlicher MwSt.) hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung in bar oder per Überweisung ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.
3. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Kunden, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320
BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit wir unseren Verpflichtungen nach Abschnitt 4 nicht nachgekommen sind.
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Zahlungsverzug
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Ist die Erfüllung wegen einer nach Vertragsabschluss oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware oder geplante Verleihgeschäfte zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen, diese zum Zeitwert berechnen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde trotz einer Mahnung auf fällige Rechnungen keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Kunden abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten
zu tragen.
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Gerichtsstand:
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Bochum, wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so gelten für Erfüllungsort und Gerichtsstand die gesetzlichen Bestimmungen.
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Inkrafttreten:
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Gültig ab: 1.November 2007. Alle vorherigen Vereinbarungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
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Teilnichtigkeit
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Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
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